IMPRESSUM
ostquai.enterprise
ostquai.enterprise gmbH
hafenstrasse 25
4057 basel
0041.61.631.11.83
mwst. nr che-112.759.871 mwst
haftungsausschluss
die auf dieser website enthaltenen informationen dienen nur zu allgemeinen informationszwecken. die informationen werden von ostquai.entreprise.gmbh zur verfügung gestellt, und obwohl wir uns bemühen, die informationen aktuell und korrekt zu halten, geben wir keine ausdrücklichen oder stillschweigenden zusicherungen oder gewährleistungen hinsichtlich der vollständigkeit, genauigkeit, zuverlässigkeit, eignung oder verfügbarkeit inbezug auf die website oder die auf der website enthaltenen informationen, produkte, dienstleistungen oder zugehörigen grafiken für einen beliebigen zweck. jedes vertrauen, das sie auf solche informationen setzen, geschieht daher ausschliesslich auf ihr eigenes risiko. in keinem fall haften wir für verluste oder schäden, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf indirekte oder folgeschäden, oder für verluste oder schäden, die sich aus dem verlust von daten oder gewinnen ergeben, die sich aus der nutzung dieser website ergeben oder damit in zusammenhang stehen.
agbs
allgemeine bestimmungen
gastronomie
frei nach ihrer wahl, keine bezugsverpflichtung, eine wirtschaftsbewilligung liegt vor. weitergehende bewilligungen sind veranstaltersache. alle anlässe nur mit minimum einem barchef und einem barmitarbeiter vom ostquaiteam. es ist kein plastikwegwerfgeschirr zugelassen.
versicherung
der veranstalter haftet für sämtliche risiken, die sich aus der veranstaltungergeben (unfall, diebstahl, haftpflicht, schäden durch besucher, verlust, etc.) und er hat dafür eine eigene, angemessene versicherung.
annulationsgebühren
min 500.- nach definitiver reservation (auch mail)
75% bis 120 tage
100% bis 90 tage vor anlass
auf-und abbau, reinigung, schäden am mietobjekt, verluste
dem gebäude, der einrichtung und dem mobiliar sind sorgfalt zu tragen. veränderungen an den räumlichkeiten, befestigungen an den wänden und decken müssen vorgängig mit dem vermieter abgesprochen werden. schäden irgendwelcher art unterstehen der meldepflicht des mieters. sie werden auf kosten des mieters durch den vermieter repariert. verlorene gegenstände werden zu lasten des mieters ersetzt.
abfall
muss direkt am schluss der veranstaltung entfernt werden (flaschen, aschenbecher, abfall, esswaren geschirr, etc). abfälle können in offiziellen basler kehrichtsäcken aussen bei der hafenstrasse im ostquaicontainer deponiert werden.
benutztes mobiliar
muss sauber, ganz und wieder verräumt zurückgegeben werden. abgabe der raum ist, wo nichts anderes vereinbart, in gestaubsaugtem zustand zurückzugeben. nachträglich nötige reinigungen gehen zu lasten des veranstalters. vom mieter mitgebrachtes material muss bis spätestens 2 stunden vor der abgabe von ihm entfernt und mitgenommen werden (die schlussreinigung muss bis zur abgabeabgeschlossen werden können).
nicht abgeholtes material wird auf kosten des veranstalters fachgerecht entsorgt.
mehrere kinder (>4) zwischen 4 und 14 müssen zwingend durch eine eigens zu diesem zweck engagierte und nicht am fest beteiligte person betreut werden.(auflage srh)
feuerwerk ist im hafengebiet verboten
(auflagen der schweizerischen rheinhäfen, srh)
information an alle gäste
der lageplan und folgender gefahrenhinweis muss der einladungskarte beigefügt werden, siehe auch www.ostquai.ch/plaene: „achtung industriegebiet, lastwagen und zugsverkehr, auf den öffentlichen wegen bleiben, gleisanlagen nicht betreten. eltern haften für ihre kinder“.
den anweisungen der betreuungsperson ist folge zu leisten(auflage srh).gerichtsstandist baselstadt.